Waldwirtschaftsgenossenschaft Blasheim
Die Waldwirtschaftsgenossenschaft Blasheim ist ein Zusammenschluss der Eigentümer der Waldflächen in der Genossenschaftsfläche. Diese erstreckt sich über den Wald in der Gemarkung Blasheim, und zwar das Wiehengebirge, begrenzt im Westen durch die Gemarkung Bad Holzhausen (sog, Generalschlucht), im Süden durch die Gemeinde Hüllhorst, in der Örtlichkeit der Kammweg, und im Osten durch den Gutsbezirk Obernfelde. An der Nordseite ist die Begrenzung der Waldrand. Dazu kommen noch einzelne in der Feldflur belegene Waldgrundstücke. Rechtlich ist die Waldwirtschaftsgenossenschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aktenlage zur Gründung ist nicht ganz vollständig. Die Gründung war voraussichtlich im Jahre 1951 als Waldgenossenschaft. Im Jahre 1972 wurde die Satzung an die Bestimmungen des Landesforstgesetzes angepasst. Sie wurde dann als Waldwirtschaftsgenossenschaft Blasheim (WWG) fortgeführt.
Die Gesamtfläche beträgt 321 ha, davon sind 304 ha Forstfläche. Der WWG gehören insgesamt rd. 220 Eigentümer oder Mitglieder an. Jedes Mitglied hat eine oder mehrere Flächen. Hier wird schon deutlich, das der Besitz der einzelnen Mitglieder nicht sehr groß ist, nämlich im Schnitt rd. 1,5 ha. Allerdings besteht die Forstfläche von 304 ha aus insgesamt rd. 470 Flurstücken. Der Waldbesitz der Mitglieder mit mehreren Grundstücken ist nicht arrondiert, sondern liegt an verschiedenen Stellen in der Genossenschaftsfläche. Bei Betrachtung dieser Eckzahlen wird die kleinteilige Struktur der WWG deutlich. Diese Struktur ist aber in den benachbarten forstlichen Zusammenschlüssen ähnlich.
Um die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestaltung, der Besitzsplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses und anderer Strukturmängel zu überwinden, wurde seinerzeit der Zusammenschluss vorgenommen. Die Aufgabe ist insbesondere, mit Hilfe der zuständigen Forstbehörde durch Schaffung genügend großer Forstbestände die Forstwirtschaft zu fördern.
Dabei wird das Eigentumsrecht jedoch nicht eingeschränkt. Letztlich kann jeder Waldbesitzer für sein Eigentum die Bewirtschaftung bestimmen. Die WWG kann zwar für zusammenhängende Bereiche übergreifende Bewirtschaftungsmaßnahmen anregen, beschließen und auch ausführen lassen. Diesen Beschlüssen müssen die Eigentümer sich aber nicht zwingend unterwerfen.
Die Organe der WWG sind die Genossenschaftsversammlung und der Vorstand. Die Genossenschaftsversammlung ist in jedem Rechnungsjahr mindestens einmal vom Vorstand einzuberufen. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und sechs Beisitzern. Er wird von der Genossenschaftsversammlung gewählt; die Amtszeit beträgt vier Jahre. Vorsitzender ist derzeit Werner Sudeck.
Das Verhältnis Laubholz zu Nadelholz betrug ist 2017 rund 53 % : 47 %. Beim Laubholz ist die Buche führend, beim Nadelholz die Fichte, gefolgt von der Lärche. Leider hat sich das Verhältnis in den letzten Jahren durch den Klimawandel, insbesondere durch Stürme, Trockenheit und die Borkenkäferplage dramatisch verändert. Viele Fichte waren beschädigt und die Bestände mussten großräumig gefällt werden. Die WWG steht jetzt vor der besonderen Aufgabe, die freien Flächen wieder klimastabil aufzubauen und die verbliebenen Baumbestände zu pflegen und im Zuge von Durchforstungen an die weiter noch zu erwartenden klimatischen Veränderung anzupassen.