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Die Jagdgenossenschaft Blasheim ist der Zusammenschluss der Eigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Blasheim, der die jagdbaren Flächen der Ortschaften Alswede, Blasheim, Obermehnen und Stockhausen ohne Eigenjagdflächen umfasst.

Die Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestehen kraft Gesetzes, wenn ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk besteht. Jagdgenossenschaften vertreten zum Beispiel die Interessen der Grundeigentümer in jagdlichen Fragen – insbesondere bei der Verpachtung der Jagdreviere an die Jagdpächter. Der Jagdbezirk Blasheim umfasst die Flächen der ehemaligen Gemeinde Blasheim, also die Ortschaften Blasheim, Obermehnen und Stockhausen. Vor einigen Jahren ist der Bereich der Ortschaft Alswede der Jagdgenossenschaft Blasheim zugeschlagen worden.

Das Gebiet der Jagdgenossenschaft Blasheim ist in 5 Jagdreviere unterteilt, die an unterschiedliche Jagdpächter verpachtet sind. Die Jagdreviere sind:

Alswede: Vom Mittellandkanal im Norden bis ungefähr zur ehemaligen Gemeindegrenze zwischen Alswede und Blasheim im Süden und im Westen zur Grenze zu Hedem und im Osten bis Lübbecke.
Nordwest: Vom Revier Alswede im Norden bis zur Bundesstraße 65 im Süden und im Westen von der Grenze zu Bad Holzhausen bis zur Landstraße K60 im Osten.
Nordost: Grenze zum Revier Alswede im Norden, im Osten: Jagdbezirksgrenze zu Lübbecke, Westen: Landstraße K60 und im Süden die Bundesstraße 65.
Obermehnen-West: von der Bundesstraße 65 im Norden bis zur Grenze von Oberbauerschaft im Süden und im Westen von der Grenze zu Bad Holzhausen bis zur Landstraße K60.
Obermehnen-Ost: von der Bundesstraße 65 im Norden bis zur Gemeindegrenze Oberbauerschaft im Süden, und von der Landstraße K60 im Westen bis zur Jagdbezirksgrenze Lübbecke im Osten mit Ausnahme der Flächen, die zum Revier der Eigenjagd Obernfelde – Feldjagd gehören.

Die Jagdgenossenschaften haben zwei Organe:

die Genossenschaftsversammlung, die mindestens einmal im Jahr einberufen wird – hier sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft stimmberechtigt.

Außerdem der Jagdvorstand, der von der Genossenschaftsversammlung gewählt wird. Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und aussergerichtlich. Er besteht aus dem Jagdvorsteher und den Beisitzern. Jagdvorsteher ist derzeit Herr Werner Schütte, Im Bogen 1, 32312 Lübbecke.

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